Zuerst die richtige Erklärung
Für die Arbeitnehmerveranlagung dient grundsätzlich das Formular L1. Andere Einkünfte können eine Einkommensteuererklärung E1 mit Beilagen erfordern. Nicht durch KESt erfasste Kapitalerträge gehören gegebenenfalls in E1 und E1kv. L1 allein reicht dafür nicht immer.
Unterlagen vorbereiten
Sammle Belege für berufliche Ausgaben, passende Nachweise und deine Bankverbindung. Prüfe die für dein Steuerjahr geltenden Voraussetzungen und Pauschalen. Übermittelte Lohnzettel und bestimmte Sonderausgaben sind häufig bereits vorhanden.
In FinanzOnline ausfüllen
Melde dich ausschließlich über den offiziellen Zugang an. Wähle das passende Jahr und die richtige Erklärung. Prüfe Stammdaten, übermittelte Daten, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und gegebenenfalls Familienangaben. Trage nur belegbare, tatsächlich zutreffende Beträge ein.
Prüfen und einreichen
Nutze die angebotene Vorberechnung als Orientierung. Kontrolliere die Erklärung vor dem Absenden und speichere die Übermittlungsbestätigung. Prüfe später den Bescheid und die darin angeführte Rechtsmittelfrist. Pflicht- und freiwillige Veranlagung haben unterschiedliche Fristen. Bei Sonderfällen hilft eine Steuerberatung.
Interaktive Kurzversion mit optionaler Sprachausgabe
Zuerst die richtige Erklärung
Für die Arbeitnehmerveranlagung dient grundsätzlich das Formular L1. Andere Einkünfte können eine Einkommensteuererklärung E1 mit Beilagen erfordern. Nicht durch KESt erfasste Kapitalerträge gehören gegebenenfalls in E1 und E1kv. L1 allein reicht dafür nicht immer.