STEUERN / GRUNDLAGEN

FinanzOnline? Kriegst du hin.

Dein Einstieg in die österreichische Arbeitnehmerveranlagung.

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Zuerst die richtige Erklärung

Für die Arbeitnehmerveranlagung dient grundsätzlich das Formular L1. Andere Einkünfte können eine Einkommensteuererklärung E1 mit Beilagen erfordern. Nicht durch KESt erfasste Kapitalerträge gehören gegebenenfalls in E1 und E1kv. L1 allein reicht dafür nicht immer.

02

Unterlagen vorbereiten

Sammle Belege für berufliche Ausgaben, passende Nachweise und deine Bankverbindung. Prüfe die für dein Steuerjahr geltenden Voraussetzungen und Pauschalen. Übermittelte Lohnzettel und bestimmte Sonderausgaben sind häufig bereits vorhanden.

03

In FinanzOnline ausfüllen

Melde dich ausschließlich über den offiziellen Zugang an. Wähle das passende Jahr und die richtige Erklärung. Prüfe Stammdaten, übermittelte Daten, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und gegebenenfalls Familienangaben. Trage nur belegbare, tatsächlich zutreffende Beträge ein.

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Prüfen und einreichen

Nutze die angebotene Vorberechnung als Orientierung. Kontrolliere die Erklärung vor dem Absenden und speichere die Übermittlungsbestätigung. Prüfe später den Bescheid und die darin angeführte Rechtsmittelfrist. Pflicht- und freiwillige Veranlagung haben unterschiedliche Fristen. Bei Sonderfällen hilft eine Steuerberatung.

Keine persönliche Anlage- oder Steuerberatung. Beispiele sind vereinfacht und keine Zusage künftiger Ergebnisse. Risiken und Haftung
Interaktive Kurzversion mit optionaler Sprachausgabe
ABSCHNITT 1 VON 4

Zuerst die richtige Erklärung

Für die Arbeitnehmerveranlagung dient grundsätzlich das Formular L1. Andere Einkünfte können eine Einkommensteuererklärung E1 mit Beilagen erfordern. Nicht durch KESt erfasste Kapitalerträge gehören gegebenenfalls in E1 und E1kv. L1 allein reicht dafür nicht immer.

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QUELLEN & TRANSPARENZ / INHALTE GEPRÜFT AM 04.11.2026

Allgemeine Finanzbildung, keine persönliche Anlage- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Regeln für das jeweilige Steuerjahr.

BMF · Arbeitnehmerveranlagung ↗BMF · Einkünfte aus Kapitalvermögen ↗
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Weiterwissen.

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Unsere Inhalte dienen der allgemeinen Finanzbildung. Wir empfehlen keine bestimmten Anlagen und garantieren keine Gewinne. Geldanlagen können bis zum Totalverlust führen. Gesetzliche Haftungsrechte bleiben unberührt.

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